Angebot

Kurzzeitpflege

Entlastung auf Zeit

Versorgen Sie eine*n pflegebedürftigen Angehörige*n zu Hause? Können Sie die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen? Brauchen Sie eine  Atempause oder wollen Sie in den Urlaub fahren?
Dann können wir Ihnen für bis zu 28 Tage im Jahr einen Kurzzeitpflegeplatz anbieten. Zusätzlich können Sie bei Bedarf für weitere 6 Wochen Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Familiäre Atmosphäre

In unseren familiären Wohngruppen mit 13 bis 15 Bewohner*innen haben wir zwei Plätze für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege vorgesehen. Dadurch können wir Ihnen bei rechtzeitiger Planung mit hoher Wahrscheinlichkeit eine sichere und professionelle Pflege und Betreuung für Ihre*n Angehörige*n anbieten, um Sie vorübergehend zu entlasten. Gerne nehmen wir Ihre*n Angehörige*n als willkommenen Gast in unserer Gemeinschaft auf.

Gemeinschaft und Individualität im Alltag

Unsere Wohnküchen regen zum gemütlichen Zusammensitzen und zu gemeinschaftlichen Aktivitäten in familiärer Atmosphäre an. Im Mittelpunkt unseres Alltags stehen das gemeinsame Kochen und Essen. Sie sind eingeladen, das Zusammenleben in Ihrer Wohngruppe im Rahmen Ihrer Interessen und Möglichkeiten mitzugestalten, z.B. beim gemeinsamen Kochen oder der Gartenpflege. Wollen Sie sich zurückziehen, wird dies respektiert. Wollen Sie teilhaben, werden Sie einbezogen. Unsere großzügigen Zimmer können individuell gestaltet werden und bieten Ihnen Privatsphäre.

Unsere Zimmer

In den Obergeschossen unseres modernen Neubaus finden insgesamt 58 pflegebedürftige Menschen in vier Wohngruppen mit überwiegend Einzelzimmern und je einer gemütlich ausgestatteten Wohnküche ein Zuhause. Die hellen und wohnlichen Zimmer verfügen jeweils über große, bodentiefe Fenster, eine ansprechende Möblierung und barrierefreie, seniorengerechte Bäder. 

  • Die Einzelzimmer haben eine Gesamtgröße von 25m².
  • Die Doppelzimmer haben eine Gesamtgröße von 38m² bis 46m².

Weiterführende Informationen zu Lage und Ausstattung finden Sie hier

Kosten und Finanzierung

Bei Vorliegen eines Pflegebedarfs der Pflegegrade 2, 3, 4 und 5 stehen Ihnen für Kurzzeitpflege von Ihrer Pflegekasse ein Zuschuss von 1.612 € pro Kalenderjahr für bis zu 28 Tage zu.

Weitere Informationen zur Kurzzeitpflege und zu Heimentgelten finden Sie unter Preise und in unserem Downloadbereich.

Damit Sie sich zugehörig und sicher fühlen

Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Unser erfahrenes Wohngruppenteam lernt Sie kennen und stellt sich auf Ihre Gewohnheiten und Erwartungen ein. Feste Bezugspersonen schaffen Vertrauen, Sicherheit und Zugehörigkeit.

Mehr zu unserem Team, zu unserem Leitungsteam und zu unserer personellen Zusammensetzung im AWO Sozialzentrum Redwitz finden Sie hier.

Details zur Ausstattung

  • Bad mit Dusche
  • Großes Fenster mit französischem Balkon
  • Einbauschrank
  • Pflegebett mit Nachttisch
  • Schreibtisch
  • Zwei Stühle 
  • Telefon-, Fernseh- und Internetanschluss.

Alle Zimmer sind barrierefrei, einige Zimmer sind darüber hinaus rollstuhlgerecht ausgestattet.

Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jetzt geöffnet
Öffnungszeiten
Dr. Steffen Coburger09574 6526 100

Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind. 

Kontaktformular

Dürfen wir Ihnen helfen?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr individuelles Pflege- und Betreuungspaket, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

Kontaktformular

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Muss ich pflegebedürftig sein, um Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen?

Wenn Sie nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus einen erhöhten Bedarf an Pflege und/oder hauswirtschaftlicher Unterstützung haben, der mit Angeboten der häuslichen Krankenpflege nicht ausreichend abgedeckt werden kann, gibt es die Möglichkeit einer „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“ gemäß §39c SGB V in einer stationären Einrichtung. Dies greift, wenn Ihre Pflegebedürftigkeit nicht über sechs Monate hinausgeht und Sie somit keinen Pflegegrad bekommen.

Weitere Fragen
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Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind. 

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